Allgemeine Geschäftsbedingungen

LASLO AG Umzüge, Reinigungen & Entsorgungen · Matthofstrasse 4b, 6005 Luzern · Gültig ab Januar 2025

Geltungsbereich

Die Ausführung eines Auftrages erfolgt zu den nachstehenden Bedingungen der LASLO AG soweit diesen nicht zwingende, gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. Grundlage der Bedingungen sind die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts (OR). Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen dienen dazu, die gesetzlichen Bestimmungen zu ergänzen. Von den Bedingungen abweichende Vereinbarungen sind schriftlich zu treffen. Die AGB haben auch Gültigkeit, wenn in einzelnen Offerten, Aufträgen oder Anweisungen nicht darauf verwiesen wird.

Allgemeines

Der Auftraggeber hat der LASLO AG alle, für eine ordentliche Ausführung notwendige Angaben wie, Hinweise auf reglementierte Güter (z.B. Gefahrengut) sowie solche, die einer besonderen Behandlung bedürfen, genau abzugeben. Die LASLO AG überprüft den erteilten Auftrag sorgfältig; ist jedoch nicht verpflichtet, den Inhalt von Transportgefässen oder Sendungen zu überprüfen oder Gewichts- oder Masskontrollen vorzunehmen. Stellt LASLO AG Unklarheiten fest, benachrichtigt sie umgehend den Auftraggeber.

Die Preise werden entweder Pauschal (Reinigung) oder nach Aufwand (Umzug) berechnet. Dabei sind die Vereinbarungen im Vertrag verbindlich. Die Verrechnung erfolgt im ¼ Stundentakt ab/bis Depot Luzern.

Transportübernahme im Allgemeinen

Beide Parteien setzen voraus, dass der Auftrag unter normalen Verhältnissen abgewickelt werden kann. Die Hauptverkehrsstrassen sowie die Strassen und Wege zu den Häusern, wo Beladen und Entladen stattfinden, müssen für die Transportfahrzeuge befahrbar sein. Bei Vorgärten und dergleichen gelten als normale Zufahrtsverhältnisse höchstens 15 Meter Distanz zwischen Fahrzeug und Hauseingang. Korridore, Treppen usw. sollen einen reibungslosen Transport ermöglichen. Ferner wird vorausgesetzt, dass die behördlichen Bestimmungen die Ausführung in der vorgesehenen Weise zulassen. An- und Rückfahrten ins Depot LASLO AG sind Aufwandstunden und Bestandteil des Angebotes. In allen anderen Fällen erhöht sich der Umzugspreis nach Massgabe der Mehraufwände. Der Auftraggeber wird von LASLO AG sofort auf Mehraufwände hingewiesen.

Einpackhilfen

Der Mindeststundenaufwand beträgt immer 3 Stunden, exkl. An-/Rückfahrt zum Depot. Wünscht der Kunde vor dem Einpacktermin Verpackungsmaterial, wird die Lieferung verrechnet.

Lifteinsatz

Der Mindeststundenaufwand beträgt immer 3 Stunden, exkl. An-/Rückfahrt zum Depot. Ein Möbellift ist ein technisches Gerät, welches von LASLO AG geschultem Personal eingesetzt wird. Mit dem Möbellift können schwere und sperrige Möbelstücke durch das Fenster oder über einen Balkon von oben nach unten oder umgekehrt transportiert werden. Die Vermietung erfolgt ausschliesslich inkl. Bedienpersonal. Bitte beachten Sie, dass das Aufstellen des Liftes bis zu 10 Minuten Zeit beanspruchen kann. Die Sicherheitsvorschriften müssen unbedingt eingehalten werden. Der Zeitaufwand für Auf-/Abbau wird dem Kunden verrechnet.

Reinigungen

Die LASLO AG versichert die Organisation und die ordentliche Durchführung der vertraglich festgelegten Reinigungsarbeiten. Umzugsreinigungen werden mit Zusage einer Abnahmegarantie durch die LASLO AG ausgeführt. Im Falle einer notwendigen Nachreinigung wird diese Arbeit ausschliesslich von LASLO AG und ohne Kosten übernommen. Die Nachreinigungsarbeiten können von Seiten des Auftraggebers ohne schriftliche Einwilligung durch LASLO AG nicht an Dritte übertragen werden. In diesem Fall kann LASLO AG den ursprünglichen Rechnungsbetrag einfordern und darf in keiner Weise für die Übernahme der Kosten für die Arbeiten Dritter verpflichtet werden.

Die auszuführenden Reinigungsarbeiten einer gegebenenfalls leerstehenden Wohnung oder EFH werden nachträglich zwischen dem Kunden und LASLO AG festgelegt. Der Zugang zu den Örtlichkeiten ist für die Mitarbeiter des Auftragnehmers zu den vereinbarten Zeiten zu gewähren. Der Auftraggeber stellt der LASLO AG gegebenenfalls die Schlüssel zum Reinigungsobjekt zur Verfügung. Sollte dies nicht eingehalten werden und der Auftrag nicht erfüllt werden können, eventuell gegebenenfalls Wartezeiten entstehen, darf LASLO AG den Ersatz hierzu aufgewendeten Umtriebskosten verlangen.

Sind am Reinigungstermin Handwerker oder Drittleister in der Wohnung/Haus, behält sich LASLO AG das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten. Im Angebot von LASLO AG ist ersichtlich, ob es sich um eine Grundreinigung, Baureinigung, Bauendreinigung oder einer anderweitigen Reinigung handelt.

LASLO AG behält sich das Recht vor, bei Objekten, welche den normalen Verschmutzungsgrad (Schimmel, Ungeziefer, Abfallberge, Messi etc.) übersteigen oder wenn der Kunde vorsätzlich zu reinigende Objekte nicht erwähnt oder einfach ausgelassen hat, die vereinbarten Arbeiten nicht auszuführen. In solchen Fällen gilt der Vertrag als nichtig. Die aufgewendete Zeit für die Anfahrt und Auftragsverlust wird in Rechnung gestellt, welche innert 10 Tagen zur Begleichung fällig ist.

Storen an Balkone werden nicht gereinigt, nur das Gestänge der Storen. Der Auftraggeber stellt das zur Arbeitsausführung erforderliche Wasser und den elektrischen Strom unentgeltlich zur Verfügung.

Der Mindeststundenaufwand beträgt immer 3 Stunden, exklusiv An-/Rückfahrt zum Depot. Bei möglichem Ausfall eines regelmässigen Einsatzes ist der Kunde verpflichtet, dies 24 Stunden zuvor der Auftragnehmerin zu melden, ansonsten die ausgemachte Stundenanzahl in Rechnung gestellt wird.

Ein einmaliger Auftrag kann schriftlich per E-Mail oder Brief bis 14 Tage vor Auftragsausführung als Privatkunde und 1 Monat als Geschäftskunde ohne Aufwandsentschädigung gekündigt werden. Bei einer Kündigung nach dieser Frist bezahlt der Kunde der Auftragnehmerin bis 7 Tage vor Ausführung 50% und danach 80% des schriftlich vereinbarten Auftragsvolumens.

Bestehende Schäden an Geräten in der Küche wie Kochherden, Dampfabzügen, Steamer und Backöfen etc. werden von unserer Haftung ausgeschlossen. Bei der Reinigung von Lamellenstoren, die älter als 10 Jahre sind, können folgende Schäden passieren: Reissen der Aufzugbänder, Wendebänder, Stegkordel und Kugelkupplungen. Diese Schäden sind ausdrücklich von unserer Haftung ausgeschlossen.

Abgabe der Wohnung von Mo–Fr, 08.00–12.00 Uhr und von 13.00–17.00 Uhr möglich. Findet die Abgabe ausserhalb der angegebenen Zeiten statt oder dauert diese länger als 1 Stunde, werden Ihnen dafür Fr. 80.00 pro Stunde in Rechnung gestellt.

Schadenersatzansprüche werden durch die Betriebshaftpflichtversicherung von LASLO AG gedeckt (bis 5 Millionen Franken pro Schadensereignis für Personen-/Sachschäden), wenn dies unverzüglich nach dem Schadenereignis schriftlich angezeigt wird. Der Schadenfall ist mit Fotos zu belegen. Für Schäden, die an LASLO AG nicht unverzüglich innert 2 Tagen angezeigt werden, entfällt die Haftung.

Der Abgabetermin muss innerhalb 20 Tagen nach der Reinigung erfolgen (siehe OR). Abgabetermine, die nicht innerhalb von 20 Tagen nach der Reinigung erfolgen, entfällt der Anspruch auf die Abgabegarantie.

Entsorgungen

Die Entsorgung erfolgt hauptsächlich mit einem Abfallanhänger, wenn nichts anderes in der Offerte vereinbart wurde. Für Reservationen von Parkplätzen am Standort ist der Kunde zuständig. Bei Schäden, die während des Beladens durch den Kunden entstehen, haftet LASLO AG nicht. Entsorgung von Farben/Lacken/Säcken mit Farbe/Baustoff ist Sondermüll und wird durch uns separat beim Fachhändler entsorgt. Pneu und Felgen werden separat entsorgt und verrechnet. Entsorgung von vertraulichen Dokumenten, Akten, Geschäftsarchiven und/oder Datenträgervernichtung wird beim Reisswolf Schweiz zugeliefert und verrechnet. Tresore werden fachgerecht entsorgt und verrechnet.

Der Kunde ist verpflichtet, eventuelle Keller, Estriche und Nebenräume so zu kennzeichnen, dass unsere Mitarbeiter diese jederzeit finden. Ansonsten wird jegliche Haftung abgelehnt.

Einlagerungen

Der Kunde hat die Pflicht, die eingelagerten Güter zu inventarisieren. Das Inventar muss kontrolliert werden und die Inventarliste vom Auftraggeber und dem Auftragnehmer unterzeichnet werden. Möbel müssen einzeln aufgelistet werden. Kisten und Kartons müssen gut verschlossen sein und nummeriert werden. Der neue Standort der eingelagerten Güter muss durch den Auftraggeber der eigenen Hausratversicherung gemeldet werden und muss gegen Diebstahl, Wasser- und Feuerschaden versichert sein. Die LASLO AG übernimmt keine Haftung.

Der Lagervertrag ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Der Lagernehmer/Lagerhalter kann den Vertrag jederzeit mit einer Frist von 30 Tagen kündigen, auf Ende des Monats. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist kann die LASLO AG vom Retentionsrecht und freihändigem Verkauf Gebrauch machen. Wird die Vereinbarung einer Zahlung seitens des Kunden nicht eingehalten, wird für die Rechnungstellung zusätzlich Fr. 50.– Bearbeitungsgebühr verlangt. Mahnungen werden mit einer Gebühr von je Fr. 50.– erhoben. Einschreibebriefe mit einer Bearbeitungsgebühr von CHF 60.00 plus Versandkosten.

Pflichten der LASLO AG

Die LASLO AG ist dazu verpflichtet, die für die Ausführung des Auftrages notwendigen Transportmittel auf den vereinbarten Zeitpunkt bereitzustellen. Die LASLO AG führt den Auftrag vertragsgemäss und mit der notwendigen Sorgfalt aus. Die Ablieferung des Frachtgutes am Bestimmungsort hat sofort nach Ankunft des Transportes oder nach Vereinbarung zu erfolgen.

Rechte und Pflichten des Auftraggebers

Der Vertragspartner/Auftraggeber ist verpflichtet, am Umzugstag bis zur Vollendung des Auftrages anwesend zu sein. Der Auftraggeber hat für geeignete Verpackung zu sorgen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, LASLO AG auf die besondere Beschaffenheit des Transportgutes und dessen Schadenanfälligkeit aufmerksam zu machen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, LASLO AG zu informieren, ob beim Einzugsort mehrere Stockwerke vorhanden sind, wo Möbel/Kartons über die interne Treppe getragen werden. Bei der Offerte geht LASLO AG immer von einem Stockwerk aus.

Sämtliche Kabel an Lampen etc. müssen am Objekt mit Klebeband befestigt oder entfernt werden (Unfallgefahr). Zerbrechliche Gegenstände, Lampenschirme, Bilder mit Glas, Leinwandbilder oder technische Geräte müssen soweit wie möglich durch Luftpolsterfolie o.Ä. geschützt/verpackt sein. LASLO AG übernimmt keine Haftung bei Beförderung von wertvollen Objekten/Bildern, die nicht eingepackt sind.

Elektronische Geräte (Stereoanlagen, Fernseher, Bildschirme etc.) sind auf Schäden, die äusserlich nicht zu erkennen sind, nicht versichert. Ältere Geräte werden oft durch die Vibrationen während der Fahrt beschädigt.

Preise

Der Preis berechnet sich nach Aufwand oder pauschal. Im Preis nicht eingeschlossen sind, besondere Vereinbarungen vorbehalten, folgende Aufwände:

  1. Das Ein- und Auspacken des Umzugsgutes, insbesondere für Verpackungsarbeiten, die am Umzugstag durch LASLO AG vorgenommen werden müssen.
  2. Das Demontieren und Montieren von komplizierten oder neuen Möbeln, die besonderen Zeitaufwand oder die Mitwirkung eines Spezialisten (z.B. Schreiners) benötigen.
  3. Eine weitere Umplatzierung von Möbeln/Schrankelementen und/oder anderer Aufbau am Entladeort nach der ersten Platzierung.
  4. Der Transport von Klavieren und anderen Gegenständen (z.B. Tresor/Marmortisch) von mehr als 100 kg Eigengewicht werden mit einem Zuschlag von Fr. 200.– (Klavier ohne Umzug ab Fr. 400.–) berechnet.
  5. Das Abnehmen und Anbringen von Bildern, Spiegeln, Uhren, Vorhängen, Einbauten usw.
  6. Der Mehraufwand für Gegenstände, deren Transport durch Fenster oder über Balkone zu erfolgen hat oder bei der Besichtigung nicht angegeben wurde.
  7. Zollabfertigung, Zoll und Zollspesen, City-Maut.
  8. Mehraufwände durch Witterungsverhältnisse oder falls in gesperrten oder aufgerissenen Strassen das Transportfahrzeug nicht vor das Haus gefahren werden kann.
  9. Angemessene Zuschläge für das Tragen der Güter auf weiten oder ungewöhnlichen Wegen sowie Mehrkosten durch Umwege.
  10. Verzögerungen, welche infolge schlechter Vorbereitung seitens des Auftraggebers entstehen, werden vollumfänglich verrechnet.
  11. Bei Pauschalangeboten ist das Umzugsgut gemäss Offerte vorzubereiten. Andernfalls behält sich LASLO AG das Recht vor, den zeitlichen Mehraufwand zu verrechnen.
  12. Entstehen durch Handwerker/Drittfirmen Wartezeiten (bei Pauschalangeboten), werden diese zusätzlich verrechnet.
  13. Liefert LASLO AG am Umzugstag zusätzliches Verpackungsmaterial, wird das Rüsten im Lager mit Fr. 25.– verrechnet.
  14. Gasflaschen von Grill sowie Treibstoffbehälter dürfen aus Sicherheitsgründen nicht im Fahrzeug mittransportiert werden.

Aus versicherungstechnischen Gründen dürfen keine Personen in firmeneigenen Fahrzeugen mitfahren. Das Abnehmen und Anbringen von Beleuchtungskörpern/Lüster und anderen an das Stromnetz angeschlossenen Apparate darf infolge gesetzlicher Bestimmungen nicht durch das Transportpersonal vorgenommen werden.

Transportsicherung

Der Auftraggeber ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile an hochempfindlichen Geräten wie z.B. Waschmaschinen, Plattenspielern, Fernseh-, Radio- und Hi-Fi-Geräten, EDV-Anlagen, TV-Geräte etc. fachgerecht für den Transport sichern zu lassen. Fahrräder, die nicht in der Originalschachtel verpackt sind, werden von der Versicherung ausgeschlossen.

Verpackungsmaterial

Das Verpackungsmaterial bleibt Eigentum von LASLO AG und wird innert 90 Tagen nach Lieferung retourniert. Das Verpackungsmaterial wird einmalig geliefert/abgeholt an/von Bordsteinkante. Wünschen Sie die Lieferung in die Wohnung, wird dies extra verrechnet. Bei jeder weiteren Abholung verrechnen wir CHF 50.00. Siehe auch www.shop.laslo.ch.

Parkplatzreservierung

Der Kunde ist für das Einholen von Bewilligungen und Absperren von Parkplätzen zuständig. Das Absperren von öffentlichen Parkplätzen via Polizei/Verkehrsdienst können wir nach Vereinbarung mit dem Kunden übernehmen. Für diese Dienstleistung verrechnen wir Fr. 40.–. Die Kosten für das Sperren der Parkplätze beziehen sich auf die Stadt Luzern: 1–3 Parkplätze Fr. 110.– pro Tag, jeder weitere Parkplatz zusätzlich Fr. 10.– pro Tag. Andere Orte auf Anfrage.

Kleinaufträge

Bei Kleintransporten wird eine Grundpauschale von mind. 2 Stunden verrechnet, ohne An- und Rückfahrt ohne Depot. Alle weiteren Stunden gemäss Tarif der Offerte.

Bezahlung

Umzüge sind grundsätzlich bar zu bezahlen. Bei Transporten ins Ausland ist Vorauszahlung zu leisten. Mit Unterzeichnung des Vertrages verpflichtet sich der Auftraggeber, den vertraglich vereinbarten Preis nach erfolgtem Umzug, bei der Reinigung spätestens nach erfolgter Abnahme, am Ort anwesenden Teamchef/in der LASLO AG in bar auszuzahlen. Eine andere Zahlungsmodalität bedarf der schriftlichen Einwilligung der LASLO AG.

Wird die Vereinbarung einer Barzahlung seitens des Kunden nicht eingehalten, wird für die Rechnungstellung zusätzlich Fr. 50.– Bearbeitungsgebühr verlangt. Mahnungen werden mit einer Gebühr von je Fr. 50.– erhoben. Einschreibebriefe mit einer Bearbeitungsgebühr von CHF 60.00 plus Versandkosten. Betreibungskosten belaufen sich pauschal auf CHF 250.00. Friedensrichtertermine sind mit CHF 350.00 anzusetzen, während Gerichtstermine nach Aufwand zum Tarif von CHF 120.00 pro Stunde abgerechnet werden.

Spesen

Spesen sind in der Quittung der LASLO AG erfasst und sind verrechenbar – für Umzugsmitarbeiter ab 4 Stunden Einsatz und für Reinigungsmitarbeiter ab 5 Stunden Einsatz.

Trinkgelder

Trinkgelder sind mit der Quittung der LASLO AG nicht verrechenbar.

Umdisponierung / Rücktritt des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat das Recht, einen in Ausführung begriffenen Transport umzudisponieren, gegen vollständige Abgeltung des dadurch LASLO AG entstehenden Mehraufwandes. Ein allfälliger Rücktritt des Auftraggebers hat schriftlich zu erfolgen. Bei Rücktritt innerhalb von 21 Kalendertagen vor dem geplanten Umzug sind 30%, innerhalb von 14 Kalendertagen vor dem geplanten Umzug sind 50% des in der Offerte gestellten Betrages geschuldet. Bei Rücktritt des Auftraggebers innerhalb von 7 Arbeitstagen vor dem geplanten Umzug sind 100% des offerierten Betrages geschuldet.

Offerten

Offerten, die nicht datiert und/oder nicht unterzeichnet oder in Bexio akzeptiert wurden, gelten als unverbindlich. Die Dauer der Verbindlichkeit ist, sofern in der Offerte nicht anders festgehalten, auf 1 Monat ab Ausstellungsdatum beschränkt.

Vertragsabschluss

Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn die LASLO AG nach Eingang eines Auftrages oder nach der Option „Akzeptiere in BEXIO" durch den Kunden diesen schriftlich per E-Mail oder Postzustellung bestätigt hat. Mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch die LASLO AG.

Retentionsrecht

Wenn das Fracht- oder Umzugsgut nicht angenommen oder die Zahlung der auf denselben haftenden Forderungen nicht geleistet wird, kann LASLO AG das Fracht- oder Umzugsgut bis zum Wert des geschuldeten Betrages retinieren oder auf Kosten des Auftraggebers hinterlegen. Es gelten insbesondere die Bestimmungen von Art. 444, 445 und 451 OR.

Haftung

LASLO AG haftet nur für Schäden, die nachweisbar durch grobe Fahrlässigkeit ihres Personals verursacht worden sind. LASLO AG haftet nur für Transportgut, dessen Verpackung den normalen Transportanforderungen entspricht. Bei Beschädigungen des Inhalts von Kisten und anderen Behältnissen haftet LASLO AG nur, wenn das Ein- und Auspacken durch sein eigenes oder von ihr beauftragtes Hilfspersonal besorgt worden ist. Beachten Sie, dass unsere Versicherung nur den Zeitwert des beschädigten Gutes bezahlt und nicht deren Neuwert.

Pro Ereignis ist die Haftung des Frachtführers auf CHF 100'000.– beschränkt. Schadenersatzansprüche werden durch die Betriebshaftpflichtversicherung von LASLO AG gedeckt (bis 5 Millionen Franken pro Schadenereignis für Personen/Sachschaden).

Haftungsausschluss

Bei Bruch oder Beschädigung besonders gefährdeter Sachen wie Marmor, Glas- und Porzellanplatten, Stuckrahmen, Leuchter, Lampenschirmen, Radio- und Fernsehgeräten, kostbaren Bildern und anderen Gegenständen von grosser Empfindlichkeit ist LASLO AG von der Haftung befreit, vorausgesetzt, dass die üblichen Vorsichtsmassnahmen angewendet wurden.

Bargeld und Wertsachen sind von der Haftung ausgeschlossen. Für Kostbarkeiten wie Schmuck, Dokumente, Kunstgegenstände, Antiquitäten, Sammlerobjekte übernimmt LASLO AG keine Haftung. LASLO AG haftet nicht für Beschädigungen von Gütern während des Be- und Entladens, wenn ihre Grösse oder Schwere den Raumverhältnissen an der Be- oder Entladestelle nicht entspricht und der Auftraggeber trotzdem auf Erbringen der Leistung bestanden hat.

Der Transport von lebenden Tieren ist ausgeschlossen. Für Pflanzen wird sowohl beim Transport als auch bei Einlagerungen keine Haftung übernommen. Für Schäden, die durch höhere Gewalt entstanden sind, ist die Haftung ausgeschlossen.

Stellt der Kunde am Umzug/Transport eigenes Personal oder Mithilfen, wird jegliche Haftung ausgeschlossen.

Mängelrüge

Der Auftraggeber hat das Umzugsgut sofort nach Ausladen zu prüfen. Reklamationen wegen Verlust oder Beschädigung sind sofort bei Ablieferung des Transportgutes anzubringen. Bestehende Schäden an Mobiliar sind dem Umzugschef vor dem Umzug speziell anzuzeigen.

Gestützt auf die Bestimmungen des OR-Artikel 452 Absatz 1 sind Schäden jeglicher Art am Frachtgut sofort nach dem Umzug den Umzugs-Mitarbeitern mitzuteilen und schriftlich mit der Unterschrift des Auftraggebers und des Umzugschefs festzuhalten. Äusserlich nicht erkennbare Schäden am Frachtgut sind innerhalb von drei Tagen nach dem Umzug schriftlich der LASLO AG, Matthofstrasse 4b, 6005 Luzern, mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Fristen können keine Reklamationen mehr berücksichtigt werden.

Datenschutz

LASLO AG wird die personenbezogenen Daten nur für die angeforderte Dienstleistung benutzen. Personenbezogene Daten werden nicht an Drittpersonen, die nicht Teil des Auftrages sind, weitergegeben. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden.

Gültigkeit

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab Januar 2025 und behalten Gültigkeit bis zur Veröffentlichung einer neuen Version.

Gerichtsstand und anwendbares Recht

Für die Beurteilung aller zwischen den Vertragsparteien strittigen Ansprüche gilt der Sitz der LASLO AG Umzüge, Reinigungen & Entsorgungen, Luzern als Gerichtsstand. Es gilt Schweizerisches Recht.

Gültig ab Januar 2025